NRV                       NEUE RICHTERVEREINIGUNG

 

Berlin, 03. Februar 2011

Pressemitteilung

Neue Richtervereinigung gratuliert Dr. Rolf Gössner

Gerichtlicher Erfolg nach über 38 Jahren geheimdienstlicher Überwachung

Bereits im Jahre 2006 hatte die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner protestiert. Beide Organisationen verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“.

Schon damals kritisierte die NRV, dass mit Dr. Rolf Gössner eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes geraten war und forderte die Respektierung des Schutzes des Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie Sphäre der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen. Von daher begrüßen wir sehr das heute (3.2.2011) verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, mit dem die seit 1970 andauernde Beobachtung eines anerkannten Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers für durchgehend rechtswidrig erklärt worden ist. Erst unter dem Druck des Verfahrens - kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung - im November 2008 war die Beobachtung eingestellt worden.

Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung: „Man muss sich das vorstellen: da wird ein engagiertes Mitglied unserer Gesellschaft schon während seiner Studienzeit und dann über Jahrzehnte hinweg permanent observiert und alles Erspähte in einer 2000 Seiten starken Akte akribisch dokumentiert - das ist im negativen Sinne rekordverdächtig und darf sich nicht wiederholen. Bleibt zu hoffen, dass Dr. Gössner es gelingt, sich durch das Urteil zu rehabilitieren und die Deutungshoheit über sein politisches Lebenswerk zurückzugewinnen.“

 

Mitglieder des Bundesvorstandes:

Christine Nordmann, Sprecherin des Vorstandes und Pressesprecherin (VG Schleswig),

Brockdorff-Rantzau-Str. 13, 24837 Schleswig, Tel.: 0177 / 201 70 65 und 04621-861511 (d.)

Jens Heise, Sprecher des Vorstandes (SG Berlin), Invalidenstr. 52, 10557 Berlin,

Tel.: 030/ 90227- 3070 (d.)

Ingrid Meinecke (VG Potsdam), Friedrich-Ebert-Str. 32, 14469 Potsdam, Tel.: 0331/2332-582 (d.)

Thomas Schulte-Kellinghaus (OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg) Salzstr. 28, 79098 Freiburg,

Tel.: 0761/205-3003(d)

Doris Walter (AG Marburg), Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Tel. 06421/290 389 (d.)

Bundesbüro: Martina Reeßing, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Tel.: 030/420223-49, Fax: -50

sekretariat@nrv-net.de, www.nrv-net.de

 
 
Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union,
vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative
Berlin, 3. Februar 2011
Großer Erfolg für Bürgerrechtler Gössner: 
Beobachtung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig
 
Die über 38 Jahre andauernde Beobachtung und Erfassung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz ist vom Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig erklärt worden.
Mit dem heute (3.2.2011) ergangenen Urteil hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes Köln die Beobachtung Gössners durch den Verfassungsschutz für den gesamten Erfassungszeitraum ab 1970 bis 13.11.2008 für rechtswidrig erklärt. Ebenso rechtswidrig war nach Auffassung des Gerichts die Anfertigung der über 2000 Seiten starken Verfassungsschutz-Akte über den Bürgerrechtler.
Die Humanistische Union hatte sich bereits in den Jahren 1995/1996 an dem Protest von Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zugunsten von Rolf Gössner beteiligt. Damals war die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bekannt geworden.
"Diese Entscheidung hat dem Beobachtungsgebaren des Verfassungsschutzes deutliche Grenzen gesetzt und die Verfassungspositionen der Bürgerinnen und Bürger gestärkt", erklärt Martina Kant, Bundesgeschäftsführerin der Humanistischen Union. "Dem Schutz vor staatlicher Überwachung wurde nach 5-jährigem Rechtsstreit rückwirkend endlich Geltung verschafft. Die im Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz für sich in Anspruch genommene Deutungshoheit und angemaßte Befugnis über das, was in unserem Staat zulässiger Weise gesagt und geschrieben werden darf, ohne vom Verfassungsschutz beobachtet und erfasst zu werden, ist dem Bundesamt entzogen worden. Eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern auch der anderen 16 Landesämter. Das Amt wird seine Praxis nun gründlich ändern müssen."
Dr. Gössner ist in dem Klageverfahren durch den Landesvorsitzenden der Humanistischen Union Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, Freiburg, vertreten worden.
Für Rückfragen steht Ihnen Martina Kant unter (030) 204 502 56 oder 
info@humanistische-union.de zur Verfügung.
Humanistische Union e.V. - Bundesgeschäftsstelle -
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Tel: 030 - 204 502 56, Fax: 030 - 204 502 57
 

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

VDJ Bundessekretariat  St- Anton-Str. 116  47798 Krefeld

Bundesvorstand / Bundessekretariat

e-mail: bundesgeschaeftsfuehrerin@vdj.de

Krefeld, den 04.02.2011

 

Gratulation zur Entscheidung des VG Köln vom 03.02.2011

 

Lieber Kollege Gössner,

 

der Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. gratuliert Ihnen ganz recht herzlich zur vom VG Köln gestern verkündeten Entscheidung zur Rechtswidrigkeit der jahrzehntelangen Observation Ihrer Person.

 

Wir freuen uns sehr, dass das die Entscheidung so eindeutig und schnörkellos die unbegrenzte Ausforschung und staatliche Überwachungsobsession, die all Ihre politischen Aktivitäten in nahezu vier Jahrezehnten begleitet hat, in toto als rechtswidrig qualifiziert hat. Das Ergebnis der Entscheidung legt begründete Hoffnung nahe, dass der weitgehend rechtsfreie Raum deutlich eingeschränkt worden ist und die Grenzlinien neu verortet worden sind.

 

Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie die Entscheidungsbegründung übermitteln würden, sobald sie vorliegt.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwältin Ursula Mende –Bundesgeschäftsführerin

 

 

Anwälte ohne Grenzen (AoG) - Lawyers without Borders (LwB) e.V.

 

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Gössner,

als Vorsitzender von Anwälte ohne Grenzen - lawyers without borders gratuliere ich Ihnen zu diesem Erfolg. Die Hartnäckigkeit und die Transparenz dieses Verfahrens möge auch für uns vorbildlich sein.

MIt freundlichen kollegialen Grüßen

Andreas Cochlovius
(Vors. AoG - LwB)

 

Aachener Friedenspreis begrüßt Urteil gegen Verfassungsschutz

Verfasst von Olaf Theissen am 4 Februar, 2011 - 15:09

 

Der Verein Aachener Friedenspreis hat erfreut auf ein Urteil des Ver­waltungsgerichts Köln zur Praxis des Verfassungsschutzes reagiert. Das Gericht hat entschieden, dass die über 38 Jahre andauernde Beobachtung und Erfassung des Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner rechtswidrig war.

Gössner, der auch Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte ist, wurde seit 1970 intensiv vom Verfassungsschutz beobachtet und über ihn wurde eine mehr als 2000 Seiten starke Akte angelegt.

Das Urteil sei „eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern auch der anderen 16 Landesämter“. Das Amt werde seine Praxis nun gründlich ändern müssen, heißt es.

Pressemitteilung des Aachener Friedenspreis e.V. anlässlich des Urteils der 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes Köln bezüglich der Beobachtung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner

Pressemitteilung des Aachener Friedenspreis e.V.Aachen 4. Februar 2011

Großer Erfolg für Bürgerrechtler Gössner:
Beobachtung durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

Die über 38 Jahre andauernde Beobachtung und Erfassung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz ist vom Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig erklärt worden.

Mit dem gestern (3.2.2011) ergangenen Urteil hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes Köln die Beobachtung Gössners durch den Verfassungsschutz für den gesamten Erfassungszeitraum ab 1970 bis 13.11.2008 für rechtswidrig erklärt. Ebenso rechtswidrig war nach Auffassung des Gerichts die Anfertigung der über 2000 Seiten starken Verfassungsschutz-Akte über den Bürgerrechtler.

Eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern auch der anderen 16 Landesämter. Das Amt wird seine Praxis nun gründlich ändern müssen. Dr. Gössner ist in dem Klageverfahren durch den Landesvorsitzenden der Humanistischen Union Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, Freiburg, vertreten worden.

Der Aachener Friedenspreis gratuliert Dr. Rolf Gössner und seinem Anwalt und bedankt sich für die Ausdauer, durch einen 5-jährigen Rechtsstreit nun endlich dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Überwachung rückwirkend Geltung verschafft zu haben.

Diese Entscheidung hat dem Beobachtungsgebaren des Verfassungsschutzes deutliche Grenzen gesetzt. Die im Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz für sich in Anspruch genommene Deutungshoheit und angemaßte Befugnis über das, was in unserem Staat zulässiger Weise gesagt und geschrieben werden darf, ohne vom Verfassungsschutz beobachtet und erfasst zu werden, ist dem Bundesamt entzogen worden. Karl Heinz Otten, Vorsitzender Aachener Friedenspreis e.V

Die offene Akademie gratuliert Rolf Gössner

Die Offene Akademie gratuliert Ihrem geschätzten Referenten Rolf Gössner zu seinem Erfolg gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz!

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag 3.2. 2010 festgestellt, daß die seit fast vierzig Jahren andauernde “Beobachtung” des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch den sogenannten Verfassungsschutz von Anfang an rechtswidrig war. Gössner, der auch Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte ist, wurden Kontakte zu angeblich linksextremistischen und linksextremistisch beeinflußten Gruppen und Presseorganen vorgeworfen (Junge Welt, 4.2.10).

Dr. Rolf Gössner hielt auf der Offenen Akademie in Gelsenkirchen 2010 die Vorlesung “Geheimdienst in Neonaziszenen“, in der er die Verflechtung des Inlandsgeheimdiensts “Verfassungschutz” mit der neofaschistischen NPD und anderen Neofaschistischen Gruppen aufdeckte. Auf der Offenen Akademie Stuttgart 2010 hielt er die viel beachtete Vorlesung “Unterhöhlung von Bürgerrechten durch staatlich geführten Antiterrorkampf”.

Dass ein fortschrittlicher Jurist jahrelang überwacht wurde, ist ein Skandal! Umso mehr freut uns sein Erfolg.

i. A. Josef Lutz

 
Newsletter Bremer Friedensforum 3/17.Februar 2011
 
7. Vier jahrzehntelanger Rechtsbruch durch Verfassungsschutz
 
BREMEN. Das Verwaltungsgericht Köln hat sein Urteil in dem Verfahren Dr. Gössner ./. Bundesrepublik Deutschland verkündet, in dem es um die fast 40-jährige geheimdienstliche Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner geht. Das Urteil lautet: "Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens."
Nach der Urteilsverkündung hat Rolf Gössner in einem Kommentar u. a. festgestellt, dass es sich bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz "um eine demokratieunverträgliche Institution handelt, für die das Prinzip demokratischer Transparenz und Kontrollierbarkeit praktisch nicht gilt."
Mit dem Urteil bescheinigt das Gericht dem Verfassungsschutz einen beispiellosen Dauerrechtsbruch, der nur noch als rechtsstaatswidrig und skandalös zu bezeichnen ist. Das Bremer Friedensforum beglückwünscht Rolf Gössner zu seinem großen persönlichen Erfolg.

 

Zurück zur Startseite4. Februar 2011

Rolf Gössner hat gewonnen: Bahnbrechendes Urteil

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 3. Februar 2011 entschieden, dass die fast vierzigjährige Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts, Publizisten und parteilosen Innendeputierten der Linksfraktion Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an rechtswidrig war. Das bahnbrechende Urteil lässt keinerlei Zweifel daran, dass die Dauerbeobachtung Gössners grundlos und rechtswidrig war. Peter Erlanson, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert:

„Die jahrzehntelange Observation wider alle Vernunft ist kein wieder gut zu machender ‚Fehler‘ oder ein bedauerliches ‚Versehen‘, sondern skandalös und beschämend. Wir freuen uns mit unserem Innendeputierten Rolf Gössner, dass seiner umfassenden Rehabilitation nun nichts mehr im Wege steht, und wir erwarten, dass die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger nach diesem ‚Lehrstück‘ besser geschützt werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mit diesem Sonderfall wirklich alles dafür getan, in seine Schranken verwiesen zu werden. Solche Überwachungsexzesse gehören verboten, sonst ist es um die Demokratie in Deutschland sehr viel schlechter bestellt als gemeinhin angenommen wird.  

Für die Bremer Linksfraktion ist das Urteil auch Anlass, dass wir unserem parteilosen Kollegen und Mitstreiter für sein Durchhaltevermögen danken. Rolf Gössner hat es sich aus eigenen und ‚aufgezwungenen‘ Gründen heraus zur Lebensaufgabe gemacht, gegen Unrecht mit Hingabe, Sachverstand und Selbstdisziplin zu kämpfen. Es hat sich auch über seinen Fall hinaus gelohnt.“           

Rolf Gössners Bespitzelung durch Verfassungsschutz war verfassungswidrig - 04-02-11 09:09

 

 

Internationale  für Menschenrechte

Berlin, 03. Febr. 2011

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln im Beobachtungsfall Gössner

Bundesamt für Verfassungsschutz wegen vier Jahrzehnte langen Rechtsbruchs verurteilt

Liga: „Mit diesem sensationellen Urteil bescheinigt das Gericht dem Verfassungsschutz einen beispiellosen Dauerrechtsbruch, der nur noch als rechtsstaatswidrig und skandalös zu bezeichnen ist. Dieser Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung, sondern ist offenbar selbst eine Gefahr für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat.

Heute hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil in dem Verfahren Dr. Gössner ./. Bundesrepublik Deutschland verkündet, in dem es um die fast 40jährige geheimdienstliche Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner geht. Das Urteil lautet:

„Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und –Spei­che­rung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Kläger Rolf Gössner: „Dieses Urteil ist eine herbe Niederlage für den Inlandsgeheimdienst, dessen geheime Dauerüberwachungstätigkeit in vollem Umfang für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt wird.“ Liga: „Diese skandalöse und rechtswidrige Langzeitüberwachung darf nicht ohne drastische politische Konsequenzen bleiben – zumal wenn man bedenkt, dass es sich hier um keinen Einzelfall handeln dürfte. Diese aufwändige Überwachungsgeschichte ist auch ein ganz dringlicher Fall für den Bundesrechnungshof - wegen Verschwendung öffentlicher Gelder.“

Gössners Anwalt Dr. Udo Kauß: „Diese Entscheidung ist wirklich ein Meilenstein. Dem Schutz der BürgerInnen vor staatlicher Überwachung wurde nach 5jährigem Rechtstreit zumindest rückwirkend Geltung verschafft. Die im Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz für sich in Anspruch genommene Deutungshoheit über das, was in diesem Staat zulässiger Weise gesagt und geschrieben werden darf, ist diesem Geheimdienst entzogen worden. Eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern aller bundesdeutschen Geheimdienste. Das Amt wird seine Beobachtungs- und Erfassungspraxis gründlich ändern müssen.“

Rolf Gössner stand seit 1970 ununterbrochen unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungs­schutz (BfV) – schon als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater, später auch als Präsident/Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und als Mithe­rausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, seit 2007 als gewähltes (parteiloses) Mitglied der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft und selbst noch als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Erst am 13.11.2008, unmittelbar vor der 1. mündlichen Verhandlung, wurde die Beobachtung überraschend und mit erstaunlicher Begründung eingestellt. Es dürfte die längste Dauerbeobachtung einer unabhängigen Einzelperson durch den Geheimdienst sein, die bislang dokumentiert werden konnte – ohne dass diese jemals selbst als „Extremist“ oder „Verfassungsfeind“ eingestuft wurde.

Ohne die Klage gegen den Verfassungsschutz, so ist sich die Liga sicher, wäre ein Ausstieg aus dieser Überwachungsgeschichte wohl kaum erfolgt, so dass Rolf Gössner womöglich weiterhin, bis ins hohe Rentenalter, unter Beobachtung stünde.

Das Gericht war in diesem Verfahren vor die schwierige Aufgabe gestellt, trotz der vom BfV aus Geheimhaltungsgründen - Quellenschutz, Ausforschungsgefahr, Staatswohl - nur unvollständig vorgelegten 2.000seitigen Personenakte eine Entscheidung treffen zu müssen. Außerdem prallten in dem Verfahren "zwei Denkwelten“ aufeinander, wie der Vorsitzende Richter feststellte. Das Gericht problematisierte dabei auch, dass durch die einseitige Auswahl des erfassten Materials durch die Beklagte "zwangsläufig ein falsches Bild" vom Kläger und von dessen beruflichen und rechtspolitischen Aktivitäten entstehen müsse. Schon deshalb habe Rolf Gössner ein berechtigtes "Rehabilitierungsinteresse", dem das heutige Urteil in vollem Umfang entspricht.

Rolf Gössner drückte bereits vor Gericht „sein Bedauern darüber aus, dass durch diese unsinnige, geradezu absurde Überwachungsgeschichte so viel Lebenszeit und -kraft vergeudet wurde und dass zwei Gerichte – das Verwaltungsgericht Köln und das Bundesverwaltungsgericht - mit aufwändigen Verfahren belästigt werden“ mussten. „Aber dieser mühsame Kampf war nun mal notwendig, um wenigstens zu versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel geheimdienstlicher Machenschaften zu bringen und solch ausufernde Geheimdiensttätigkeit künftig zu bändigen.“

„Mir war immer klar, dass mit mir gewissermaßen eine ganze Generation von engagierten Menschen mitklagte, die sich seit den späten 60er Jahren in unterschiedlichen Aktivitäten und Berufen linkspolitisch betätigten oder weiterbetätigen, und dabei möglicherweise ebenfalls mehr oder weniger lang ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Vielleicht habe ich deshalb so viel Zuspruch und Solidarität empfangen, für die ich mich herzlich bedanken möchte, weil ich mich in gewisser Weise auch stellvertretend zur Wehr gesetzt und geklagt habe.“

Diese Überwachungsgeschichte und das Gerichtsverfahren zeigen in aller Deutlichkeit, so die Liga, „welche Gefahren für Persönlichkeitsrechte, für Informationelle Selbstbestimmung, Meinungs- und Pressefreiheit, Mandatsgeheimnis und Informantenschutz mit Geheimdiensten und ihren klandestinen Aktivitäten verbunden sind.“

Rolf Gössner: „Dass ein Geheimdienst wie der Verfassungsschutz über vier Jahrzehnte unkon­trolliert und rechtswidrig eine unabhängige Einzelperson beobachten, personenbezogene Daten erfassen, sammeln, auswerten und übermitteln kann und dass er dann auch noch den größten Teil der Personenakte geheim halten darf, beweist die These, dass es sich letztlich um eine demokratieunverträgliche Institution handelt, für die das Prinzip demokratischer Transparenz und Kontrollierbarkeit praktisch nicht gilt.“

Dieses Urteil hat nach Auffassung der Liga über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – gerade im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und im Rahmen unabhängiger Men­schen­rechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?

Die Begründung des Urteils wird erst später vorliegen.

Zum Hintergrund der Überwachungsgeschichte und zum Ablauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens sei auf die im pdf-Anhang verwiesen.

Internationale Liga für Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 396 21 22, Fax 396 21 47, Mail: vorstand@ilmr.de  Internet: www.ilmr.de

 

 

Verwaltungsgerichtsverfahren Dr. Gössner ./. Bundesrepublik Deutschland

Hintergrund-Informationen zur Überwachungsgeschichte und zum Verfahrensverlauf

I. Zur Last gelegt wurden dem Kläger Rolf Gössner berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich „linksex­tremisti­schen“ und „linksextremistisch beeinflussten“ Gruppen und Veranstaltern – wie etwa DKP, Rote Hilfe oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), aber auch zu Presseorganen wie Demokratie und Recht, Blätter für deutsche und internationale Politik, Geheim oder Neues Deutschland, in denen er - neben vielen anderen Medien – veröffentlichte, denen er Interviews gab oder in denen über seine Aktivitäten berichtet wurde. Mit seinen Kontakten, publizistischen Beiträgen, Vorträgen und Diskussionen habe er diese Gruppen und Organe „nachhaltig unterstützt“, so der Vorwurf des BfV an den parteilosen Bürgerrechtler.

„Hier wurde aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten eine verfassungswidrige ‚Kontakt­schuld’ Gössners konstruiert“, so die Internationale Liga für Menschenrechte, „die schließlich als waghal­sige Begründung für seine jahrzehntelange geheimdienstliche Beobachtung herhalten muss. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang.“

Das BfV begnügte sich nicht allein mit den Kontakten Gössners, sondern machte sich inzwischen auch an die Interpretation seiner öffentlichen Äußerungen, maßt sich damit eine Deutungshoheit über seine Texte an und übt sie in geradezu inquisitorischer Weise aus. Diese ideologisch gesättigten Textinterpretationen „führen uns in die tiefsten 1960er und 70er Jahre des Kalten Krieges“ (so Anwalt Udo Kauß): Da wird schon zum „Verfassungsfeind“, wer das KPD-Verbotsurteil kritisiert oder den Begriff „Berufsverbote“ verwendet, die es in der Bundesrepublik angeblich nie gegeben habe. Da diffamiert die Bundesrepublik und ihre Staatsorgane, wer - wie der Geheimdienstkritiker Gössner - den Verfassungsschutz in Frage stellt und wird mit Verfassungsschutzbeobachtung nicht unter vier Jahrzehnten bestraft.

II. Nachdem Rolf Gössner bereits im Frühjahr 2006 gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen dieser ununterbrochenen und rekordverdächtigen Geheimdienst-Beobach­tung eingereicht hatte, kam es Ende 2008 zur ersten mündlichen Verhandlung. Wenige Tage davor teilte das BfV dem Gericht überraschend mit, dass die Beobachtung nach 39 Jahren eingestellt worden sei und alle erfassten Daten löschungsreif seien.

Die Liga hält die Einstellung der Beobachtung Ende 2008 für einen ersten großen Erfolg in diesem Verfahren, der ohne Klage wohl nie zustande gekommen wäre. Der Kläger, der ansonsten wohl immer noch und bis ins hohe Rentenalter unter Bewachung stünde, wird in diesem Verfahren von ver.di - Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und vom Verband Deutscher Schriftsteller unterstützt. Zuvor hatten zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen und Schriftsteller - unter ihnen Günter Grass, Dieter Hildebrandt, Horst-Eber­hard Richter - gegen seine Über­wachung protestiert. 2008 ist Rolf Gössner als einer der Mit herausgeber des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Report - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" die Theodor-Heuss-Medaille der Theodor-Heuss-Stiftung verliehen worden - für "vorbildliches demokratisches Verhalten, bemerkenswerte Zivilcourage und beispielhaften Einsatz für das Allgemeinwohl".

Rolf Gössners Klage war auf vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet. Außerdem sollte die Rechtmäßigkeit der Gesinnungsschnüffelei und Datenerfassung gerichtlich überprüft werden. Inzwischen verpflichtete das Gericht das BfV dazu, Gössners gesamte Personenakte vorzulegen. Dies ist auch geschehen – allerdings zum größten Teil mit entnommenen Seiten und geschwärzten Textstellen: Von allen über 2.000 vorgelegten Aktenseiten sind etwa 85 Prozent ganz oder teilweise unleserlich oder manipuliert oder gar nicht vorgelegt worden; nur rund 15 Prozent sind offen und vollständig lesbar.

Die Verheimlichung ganzer Aktenteile geht auf umfangreiche Sperrerklärungen des Bundesinnenmini­ste­riums (BMI) als oberster Aufsichtsbehörde des BfV zurück. Begründung: Würde ihr Inhalt bekannt, könnte dies dem „Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten“; die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes (VS) würde beeinträchtigt, wenn verdeckte Arbeitsweise und operative Interessen bekannt werden („Ausforschungsgefahr“). Die Geheimhaltung diene aber in erster Linie dem Schutz der Informationsquellen, deren Identität nicht enttarnt werden dürfe („Quellenschutz“), weil ansonsten eine „Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Freiheit“ von V-Leuten, Hinweisgebern und VS-Bediensteten zu befürchten sei.

III. Gegen diese Aktenverweigerung klagte Rolf Gössner parallel vor dem hierfür zuständigen Bundesverwaltungsgericht, um Sperrerklärungen und Geheimhaltung in einem so genannten In-camera-Verfahren überprüfen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein rechtsstaatlich hoch problematisches Geheimverfahren ohne Mitwirkungsmöglichkeit des Klägers. Nach ihrer Auswertung der gesperrten Aktenteile in geheimer Sitzung kamen die höchsten Verwaltungsrichter zu dem von BMI und BfV geforderten Ergebnis, dass die entsprechenden Aktenteile weiterhin aus Gründen des Quellenschutzes, der Ausforschungsgefahr und des Staatswohls geheim gehalten werden müssten. Damit konnte das Verwaltungsgericht Köln nur auf solch eingeschränkter Informationsbasis seine Entscheidung über Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit dieser Dauerbeobachtung treffen.

Trotz dieser höchstrichterlich gebilligten Beweismittelverweigerung im staatlichen Ge­heimhal­tungs­interesse ist die verbleibende Dokumentensammlung (Personenakte) dennoch recht aufschlussreich: So erstaunt etwa, wie viele Behörden, andere Stellen und Personen sich in diesem Fall als denunziatorische Zuträger für den Verfassungsschutz betätigt haben und wie viele Spitzelberichte über Gössners Vorträge und sonstige Aktivitäten angefertigt worden sein müssen.

IV. Dieses Verfahren hat nach Auffassung der Liga über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – gerade im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und im Rahmen unabhängiger Men­schen­rechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?

Dazu RA Kauß: „Die geheimdienstliche Langzeitüberwachung eines Anwalts, Publizisten und Menschen­rechtlers verletzt Persönlichkeitsrechte, Informantenschutz, Mandatsgeheimnis und die ausforschungsfreie Sphäre, die für regierungsunabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist“. Dazu zählten eben auch berufliche Kontakte zu „inkriminierten“ Gruppen und Personen, die der Verfassungsschutz für beobachtenswert hält. „Kritischer Dialog und offene politische Auseinandersetzung dürfen nicht unter geheimdienstliche Beobachtung und Kuratel gestellt werden“, ergänzt Liga-Vizepräsident Rolf Gössner: „Das würde keine freiheitliche Demokratie auf Dauer aushalten.“